Regelwerk der Stadt Trilefeld
1. Geltungsbereich
Jedes Mitglied der 4 SW-GSen der Stadt erklärt sich bereit, die folgenden Regeln einzuhalten.
Wiederholtes Verstoßen gegen eine oder mehrere Regeln kann zum Ausschluss aus der GS führen; wer diese Regeln nicht akzeptieren kann, will nichts für die Stadt leisten.
2. Stadtführung
Die Stadt wird in den einzelnen Epochen gemeinsam und gleichberechtigt von den Führungen der SW-GSen geführt; diese bilden den Stadtrat. Im Rahmen der Stadtführung, insbesondere bei Aufstiegsrennen und SWB, werden die Aufgaben (Ansager etc.) durch den Stadtrat verteilt. Den Weisungen dieser Aufgabenträger ist in jedem Fall ohne Diskussion folge zu leisten; sie handeln grundsätzlich im Sinne der Stadt.
Die Führung der einzelnen GSen obliegt ausschließlich deren Vorsitzenden und Stellvertretern.
In Vorbereitung auf das Endspiel erfolgt eine weitergehende Aufgabenverteilung (Ansager etc.), die rechtzeitig vor Beginn des Endspiels bekannt gegeben wird.
3. Kritik an der Arbeit des Stadtrats
Sollte jemand mit der Arbeitsweise des Stadtrats bzw. der Aufgabenerfüllung der eingesetzten Aufgabenträger nicht einverstanden sein, hat jemand Änderungswünsche oder Verbesserungsvorschläge, so werden diese nicht in den öffentlichen Chats ausdiskutiert. Jegliche Anliegen den Stadtrat betreffend sind an die Stadtratsmitglieder der eigenen GS zu stellen und werden von diesen an den Stadtrat weitergeleitet. Der Stadtrat entscheidet dann unter Einbeziehung der betroffenen Spieler in einer Stadtratssitzung.
4. Lok-Verwendung
Während der Aufstiegsphase der Stadt (maximales Level noch nicht erreicht) muss jeder mindestens 4 von 5 Loks (mindestens 80%) für SW einschließlich Zulieferung nutzen; Art und Umfang der Zulieferung werden GS-intern organisiert. Die verbleibenden Loks einschließlich eventuell vorhandener Bonusloks stehen zur freien Verfügung.
5. Aufstiegsrennen
Aufstiegsrennen starten während der Aufstiegsphase täglich mit der NB nach 18 Uhr und dauern maximal 4 Stunden. Ein vorzeitiger Abbruch kann nach Absprache verkündet werden.
Während der Aufstiegsrennen sind alle Loks einschließlich der Bonusloks, soweit möglich, für SW bzw. Zulieferung zu nutzen. Es ist vorrangig direkt zu fahren. Teilweise Zulieferung mit den Hauptloks ist GS-intern abzusprechen, um die WZ niedrig zu halten. Nach Aufstieg eines Betriebes sollte unbedingt investiert werden, um die WZ zu verbessern und unterstützenden Fahrern eine Verbesserung der WZ durch Invest zu ermöglichen. Ist eine Ware sicher im grünen Bereich, so ist die betreffende GS zur koordinierten Unterstützung der anderen Waren aufgerufen. Diese Unterstützung sollte im Stadtchat organisiert werden, damit alle GSen über Fahrplanänderungen informiert sind und es nicht zu Fehlentscheidungen kommt. Während eines Aufstiegsrennens werden grundsätzliche keine WB gefahren; Ausnahme bilden WB mit der eigenen SW.
6. Mehrheiten und Freundschaftsbonus
Die MH erhält immer die GS, die laut Fahrplan die SW zu fahren hat. Teilen sich mehrere GS einen Zulieferbetrieb, sind MH und FB durch die Führung der betroffenen GSen abzusprechen.
7. Stadtwettbewerbe
Für die SWB gelten grundsätzlich die gleichen Regeln, die auch für Aufstiegsrennen gelten. Zusätzlich sollten in der letzten Stunde vor Beginn eines SWB möglichst die Lager gefüllt werden, um geringe WZ zu erreichen. Ein Aufstieg in den letzten 4 Stunden vor einem SWB ist möglichst zu vermeiden, da dieser sich negativ auf das Ergebnis des SWB auswirken kann. Ein Aufstieg während eines SWB hat keine Auswirkungen.
8. außerplanmäßige Aufstiege
Besteht die unmittelbare Möglichkeit zum Aufstieg außerhalb eines Aufstiegsrennens, können die anwesenden Spieler diesen Aufstieg steuern. Für solche außerplanmäßigen Aufstiege gelten die Regeln für Aufstiegsrennen jedoch nicht.
9. Profitphase
Hat unsere Stadt das maximale Level der Epoche erreicht, beginnt die Profitphase. Während dieser Zeit stehen alle Loks zur freien Verfügung. Die Profitphase wird einige Stunden vor Epochenwechsel durch Ansage beendet, um den unmittelbaren Aufstieg nach dem Epochenwechsel zu gewährleisten. Ab dem in der Ansage genannten Zeitpunkt gelten dann wieder alle hier aufgeführten Regeln.
Das Regelwerk wurde am 20.06.2015 um 21:17 Uhr vom Stadtrat der Stadt Trilefeld einstimmig beschlossen.
Es tritt am 21.06.2015 um 12:00 Uhr in Kraft.